hausordnung


Hausordnung der Villa „IMPRESJA“

Art.1.
Der Gast verpflichtet sich, die im Appartement geltende Ordnung zu beachten und alle Räume bestimmungsgemäss zu nutzen. In allen Räumen gilt Rauchverbot.

Art.2.
Am Beginn und Ende des Aufenthaltes führen Gast und Vermieter eine gemeinsame  Begehung des Appartements zwecks Bestandsaufnahme und Prüfung aller Räumlichkeiten durch.  Der Gast trägt alle Kosten, die sich aus den von ihm verursachten Schäden ergeben. Die Bewertung der Schäden wird von dem Besitzer vorgenommen.
Sollten die   Schäden 200 PLZ (am Anreisetag bezahlte Kaution) überschreiten, so ist der Gast verpflichtet, den die Kaution überschreitenden Differenzbetrag zu erstatten.

Art.3.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast alle Räume des Appartements sowie dessen gesamte Ausstattung zugänglich zu machen und im hygienisch einwandfreien Zustand zu übergeben.

Art.4.
Bei An- und Abreise sind folgende Zeiten zu beachten: Check-in 15 Uhr, Check-out 12 Uhr.

Art.5.
Eine Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes bedarf der rechtzeitigen, vorherigen Zustimmung des Vermieters und ist gebührenpflichtig.

Art.6.
Eine Überschreitung der zuvor vereinbarten Gästezahl ist nicht gestattet.

Art.7.
Im Falle der Unterschreitung der vereinbarten Gästezahl sowie einer Verkürzung des ursprünglich vereinbarten Aufenthaltes besteht seitens des Mieters kein Recht auf Kostenrückerstattung.

Art.8.
Die Übernachtung zusätzlicher Gäste des Mieters bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Art.9.
Während des gesamten Aufenthaltes obliegt dem Mieter die Reinigung und Pflege des Appartements und seiner Ausstattung.

Art.10.
Innerhalb des mehr als 5000 qm-großen Grundstückes stehen dem Gast Teile einer großzügig und schön gestalteten Gartenanlage zur Erholung zur Verfügung.

Art.11.
Die Benutzung der Besucherparkplätze ist kostenlos. Eine Gewährleistung für von Dritten verursachte Schäden wird ausgeschlossen.

Art.12.
Das Halten von Haustieren im Appartement ist gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich, bedarf jedoch der vorherigen Vereinbarung.

Art.13.
Bei jedem Verlassen des Appartements sind alle Fenster zu schließen. Die Türen des Appartements und des Gebäudes sind bei dessen Verlassen zu verschließen.

Art.14.
Bettwäsche und Handtücher werden einmal wöchentlich vom Vermieter ausgetauscht.

Art.15.
Die übermäßige Stromkosten werden am Ende des Aufenthaltes auf Grundlage des Verbrauchs ermittelt und gemäß ortsüblicher Taxe abgerechnet.

 


Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt.

Preise / Ausstattung